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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 15.04.1997 - Bs II 177/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10464
OVG Hamburg, 15.04.1997 - Bs II 177/96 (https://dejure.org/1997,10464)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.04.1997 - Bs II 177/96 (https://dejure.org/1997,10464)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. April 1997 - Bs II 177/96 (https://dejure.org/1997,10464)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagefrist; Übermittlung eines Widerspruchsbescheides; Telefax; Ordnungsgemäße Zustellung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Übermittlung eines Widerspruchsbescheids per Telefax

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2616
  • NVwZ 1997, 1139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 2 Verg 5/00

    Beginn der Beschwerdefrist im Nachprüfungsverfahren; Übersendung der Entscheidung

    Zwar ist denkbar, dass die Übersendung per Telefax bereits die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes darstellen kann (Stelkens/Bonk/Sachs, VerwaltungsverfahrensG., 5. A. § 41 Rn. 30; vgl. auch OVG Hamburg NJW 1997, 2616, 2617 - dort zur Möglichkeit der Zustellung auf diesem Wege).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02

    Zulässige Bekanntgabe eines Bescheids durch Telefax; Im Interesse des

    Sie fällt zweifelsfrei auch nicht unter § 37 Abs. 5 SGB X, wenn mit ihr wie im vorliegenden Fall nicht zugleich eine Zustellung bewirkt werden sollte - nur diesen Fall erfasst § 37 Abs. 5 SGB X - , wobei der hier Senat offen lassen kann, ob ein Bescheid eines Sozialhilfeträgers an einen Rechtsanwalt per Telefax (und mit Hilfe eines Empfangsbekenntnisses) überhaupt zugestellt werden kann (vgl. dazu Hanseatisches OVG, Beschl. v. 20.9.1995 - Bs IV 143/95 - , NJW 1996, 1226 u. v. 15.4.1996 - Bs II 177/96 - , NJW 1997, 2616(2617); a. A. Henneke, aaO, RdNr. 14).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.12.1996 - 20 B 95.3349   

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https://dejure.org/1996,12494
VGH Bayern, 10.12.1996 - 20 B 95.3349 (https://dejure.org/1996,12494)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.1996 - 20 B 95.3349 (https://dejure.org/1996,12494)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 1996 - 20 B 95.3349 (https://dejure.org/1996,12494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2616 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 701
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    (vgl. VGH München, Urteil vom 10.12.1996 - 20 B 95.3349 -, BayVBl. 1997, 244) In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Bauaufsichtsbehörde Baugenehmigungen für Wohngebäude nach einem erfolgreichen Normenkontrollantrag gegen einen die Baugrundstücke erfassenden Bebauungsplan aufgrund einer erneuten objektivrechtlichen Prüfung mit Blick auf § 35 BauGB unter Verweis auf einen "krassen Außenbereichsfall" zurückgenommen.
  • OVG Sachsen, 14.06.2006 - 1 B 121/06

    Ausgleich des Vemögensnachteils nach Rücknahme eines Bauvorbescheids

    Der Auffassung, es reiche bereits die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs aus, da die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes im Rahmen des § 50 VwVfG auch auf Gründe gestützt werden dürfe, auf die sich der Drittanfechtende im Rechtsbehelfsverfahren nicht berufen könne (BayVGH, Urt. v. 10.12.1996, NVwZ 1997, 701), ist nicht zu folgen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2014 - 9 S 1485/14

    Aufhebung der Annahme als Doktorand und der Zuweisung eines Hochschullehrers als

    Hierfür ließe sich anführen, dass nach § 50 LVwVfG die gesetzlich vorgesehenen Vertrauensschutztatbestände nicht gelten, wenn ein begünstigender Verwaltungsakt, der von einem Dritten angefochten worden ist, während des Vorverfahrens oder während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufgehoben wird, soweit dadurch dem Widerspruch oder der Klage abgeholfen wird (vgl. zu der umstrittenen Auslegung etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.12.1986 - 3 S 2336/86 -, BWVPr 1987, 89; Urteil vom 06.05.1996 - 8 S 270/96 -, VBlBW 1996, 380; Bay. VGH, Urteil vom 10.12.1996 - 20 B 95.3349 -, NVwZ 1997, 701).
  • VG Freiburg, 18.10.2005 - 1 K 1928/04

    Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei

    Dem Sinn und Zweck des § 50 LVwVfG wird nur eine Auslegung gerecht, die sowohl Zulässigkeit als auch vollständige Begründetheit des Rechtsbehelfs im Zeitpunkt der Rücknahme verlangt (in diesem Sinn: BVerwG, Urt. v. 15.2.1990 - 4 C 39/86 - NVwZ 1990, 857; Urt. v. 18.4.1996 - 4 C 6/95 - NVwZ 1997, 272; Kopp/Ramsauer, a.a.O., Rnr. 24; a.A.: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.5.1996 - 8 S 270/96 - NVwZ-RR 1997, 401: es genügt, wenn kein offensichtlich unbegründeter Widerspruch vorliegt; noch weitergehend Bay. VGH, NVwZ 1997, 701: auf Begründetheit des Widerspruchs kommt es nicht an).
  • VG Düsseldorf, 22.11.2017 - 28 K 4985/17
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 1988 - 13 A 464/87 - VGH München, Urteil vom 10. Dezember 1996 - 20 B 95.3349 -, jeweils juris.
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